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E-Check

Sie wollen, dass Ihr Fahrzeug immer in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, um jeglichen Pannen und Unfällen aus dem Weg zu gehen? Gesetzlich ist die TÜV Prüfung und die ASU-Untersuchung vorgeschrieben. Stellen Sie sich einmal vor es wäre nicht so! Wie viele Fahrzeuge stellten täglich eine Gefahr im Straßenverkehr dar? Die Unfallrate würde dramatisch ansteigen! Würden Sie sich dieser Gefahr aussetzen? In einem Fahrzeug, das nicht geprüft ist, täglich seine eigene Sicherheit aufs Spiel zu setzen? Würden Sie auf gar keinen Fall!!

 

Wie sieht es mit einem anderen Bereich aus, mit dem Sie tagtäglich zu tun haben - Ihrer Elektroinstallation?

  • Sind Sie sicher das alles noch einwandfrei funktioniert?
  • Wissen Sie ob Ihre persönliche Sicherheit noch gewährleistet ist?
  • Funktionieren die Geräte mit denen Sie täglich in Verbindung stehen noch hundertprozentig?

Die Prüfungen an Ihrem Fahrzeug sind die Voraussetzung dafür, Ihren Wagen überhaupt im Straßenverkehr führen zu dürfen.Wissen Sie eigentlich, dass es auch Gesetze für das Prüfen und Instandhalten Ihrer Elektroinstallation gibt? Ihre Autoreifen nutzen sich ab. Ölwechsel veranlassen Sie nach allen 10-15000 km. Ihre Elektroverteilung kaufen Sie einmal neu- UND DANN?

 

Der Zustand einer Elektro-Verteileranlage und Installation wird durch zunehmendes Alter nicht besser! Bei einem Unfall sind Sie für die Funktion Ihrer Anlage verantwortlich! Ist Ihnen Ihre tägliche Sicherheit im eigenen Heim nicht genauso wichtig, wie die wesentlich kürzere Zeit in Ihrem Fahrzeug? Denken Sie daran – Ihre Gesundheit sollte es Ihnen Wert sein!

 

Wie prüfen Sie diese Sicherheit? Wir möchten Sie darüber Informieren!

BGV A2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - §3: Grundsätze

§3 Grundsätze 

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

 

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

 

Achtung! Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Eigentümer! In Zukunft werden die Prüfungen der Elektroinstallation noch bedeutender werden. Diese Prüfungen sind Bestandteil des so genannten E-CHECK.

  • Können Sie sicher sein, dass Ihre Elektrischen Anlagen sowie Ihre Verteileranlagen noch den Vorschriften entsprechen und fehlerfrei funktionieren?
  • Schalten Ihre Sicherungen im Fehlerfall noch in der Zeit ab, bei der eine Berührung für Sie ungefährlich ist?
  • Ist Ihr Fehlerstromschutzschalter noch das, was sein Name aussagt?

All dies dient Ihrer Sicherheit! Hier steht Ihre persönliche Gesundheit im Vordergrund!

 

Viele Eigentümer wissen gar nicht, dass es sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, ihre Elektrische Anlage in bestimmten Zeitabständen überprüfen zu lassen! Sie sind für Ihre eigene Sicherheit verantwortlich! Können Sie bei einem Unfall die Funktion Ihrer elektrischen Anlage nicht nachweisen, müssen Sie für den entstehenden Schaden aufkommen!

 

Wir können für Sie die notwendigen Messungen und Kontrollen ausführen und Ihnen ein Protokoll erstellen, das Ihnen eine einwandfreie Funktion Ihrer Anlage bestätigt. Wir überprüfen Ihre Verteilung und bringen sie auf den neuesten und vor allem sichersten Stand der Technik!

 

Wir, Ihr Elektrofachbetrieb, beraten Sie gerne und stehen für weitere Fragen immer zur Verfügung! Denken Sie an Ihre Sicherheit!

 

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Gesetze/Vorschriften - Unfallverhütungsvorschriften (BG-Vorschriften)

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

 

BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften

 

Die aktuellen Vorschriften (Regeln, Informationen) erhalten Sie im Internet: www.bgfe.de/pages/gesetze.htm

BGV A2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Prüfungen 

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

2. in bestimmten Zeitabständen.  

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. 

 

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. 

 

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. 

 

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

 

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel 

Für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind die Forderungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer erfüllt, wenn die in Tabelle 1A genannten Festlegungen eingehalten werden.

 

 

Tabelle 1A:

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

 

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer 
    
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft 
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr   
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-elektrotechnisch stationäre Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte 
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter  auf einwandfreie Funktion durch Bestätigen der Prüfeinrichtung Benutzer 
- in stationären Anlagen 6 Monate   
- in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich    
    
    

Tabelle 1B:

Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

 

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximalwerte Art der Prüfung Prüfer 
    
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person 
- Verlängerungs­ und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen  Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich. auf ordnungsgemäßen Zustand  
- Anschlussleitungen mit Stecker   auf ordnungsgemäßen Zustand  
- bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss   auf ordnungsgemäßen Zustand  

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